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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Zuzahlungen
Zuzahlungen – für diese Leistungen müssen gesetzlich Krankenversicherte Eigenanteilte entrichten
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind mit Ausnahme von Zuzahlungen bei Fahrkosten von Zuzahlungen befreit. Eigenanteile (nicht Zuzahlungen) fallen für diesen Personenkreis bei der kieferorthopädischen Behandlung sowie bei der Versorgung mit Zahnersatz an. Alle anderen Versicherten müssen in folgenden Fällen Zuzahlungen leisten:
Praxisgebühr
Wer zum ersten Mal im Quartal einen Arzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt oder Notdienst aufsucht, muss eine Praxisgebühr von 10 € in der Praxis zahlen.
Mitglieder der BKK MEDIUS zahlen in folgenden Fällen keine Praxisgebühr:
Bei Überweisungsbehandlungen,
Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen,
Schutzimpfungen,
Schwangerschaftsvorsorge-
Bonusuntersuchungen.
Versicherte, die sich in das Chronikerprogramm eingeschrieben haben, erhalten nach der Aufnahmezusage durch die BKK MEDICUS einen maximalen Zuschuss in Höhe von 50 EUR pro Kalenderjahr für nachgewiesene Praxisgebühren. Sie müssen dazu lediglich die Belege über die Praxisgebühr beim Arzt oder ärztlichen Notdienst bis zum 31.03. des Folgejahres zur Erstattung einreichen.
Arznei- und Verbandmittel – Die gute Nachricht zuerst: Immer mehr Arzneimittel sind zuzahlungsfrei. Das ist der Fall, wenn der Preis eines Präparates bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eine aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel finden sie hier.
Für alle anderen verschreibungspflichtigen Arzneimittel zahlen Sie 10 Prozent des Abgabepreises als Eigenanteil – mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR, aber nie mehr als den Arzneimittelpreis.
Teurer wird es für Sie, wenn für Ihr Arzneimittel ein Festbetrag vereinbart wurde und ihr spezielles Arzneimittel teurer ist als der Festbetrag. In diesem Fall zahlen Sie als Patient zusätzlich die Differenz zwischen Arzneimittelpreis und Festbetrag. Diese Differenz kann auch nicht als Zuzahlung bei der Befreiung von den Zuzahlungen berücksichtigt werden.
Vollständig alleine müssen Sie die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (grünes Rezept, Privatrezept oder Selbstmedikation) tragen. Auch diese Kosten können nicht als Zuzahlung bei der Befreiung von den Zuzahlungen berücksichtigt werden.
Heilmittel und Häusliche Krankenpflege – Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises plus 10 EUR je Verordnung.
Haushaltshilfe und Soziotherapie – 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten fallen als Eigenanteil an, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR.
Fahrkosten – wenn es sich um eine Leistung der Krankenkasse handelt, müssen Sie 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR, maximal die tatsächlichen Kosten als Eigenanteil entrichten.
Krankenhausbehandlung – Für jeden Kalendertag der stationären Behandlung inklusive Aufnahme- und Entlassungstag muss ein Eigenanteil von 10 EUR geleistet werden. Maximal zahlen Sie für 28 Tage im Kalenderjahr zu. Werden Sie zur Entbindung im Krankenhaus aufgenommen, fällt keine Zuzahlung an. Vorgeburtlich stationäre Aufenthalte sind jedoch zuzahlungspflichtig. Keine Zuzahlung fällt bei teilstationären und vorstationären Behandlungen im Krankenhaus an.
Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistungen – Für jeden Kalendertag inklusive Aufnahme und Entlassungstag muss ein Eigenanteil von 10 EUR geleistet werden. Maximal zahlen Sie für 28 Tage im Kalenderjahr zu. Bei Krankenhaus und Anschlußheilbehandlung zahlen Sie jedoch gemeinsam mit der Krankenhauszuzahlung höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr zu.
Bitte beachten Sie, dass Zuzahlungen für andere Leistungsträger (z.B. Rentenversicherungsträger) nicht angerechnet werden können. Dies gilt auch für die Berücksichtung als Zuzahlung im Rahmen einer Zuzahlungsbefreiung.
Hilfsmittel – Sie zahlen einen Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Bei Verbrauchshilfsmitteln (z.B. Ernährungssonden) liegt die Zuzahlung bei 10 Prozent je Verbrauchseinheit und maximal 10 EUR im Monat.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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Betriebskrankenkasse MEDICUS |
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Ledenweg 2, |
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