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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul

Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
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Zahnersatz

Für Zahnersatz, das heißt für Kronen, für eine Brücke oder eine Vollprothese zahlt die BKK MEDICUS Festzuschüsse.

Die Höhe der Festzuschüsse ist abhängig vom Befund, z. B. einem fehlenden Zahn. Der Festzuschuss deckt die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung bei dem jeweiligen Befund ab. Sie erhalten den Festzuschuss von der BKK MEDICUS aber auch dann, wenn Sie statt der Regelversorgung einen andersartigen oder höherwertigen Zahnersatz wählen. Unabhängig von der Versorgung, für die Sie sich entscheiden, erhalten Sie von der BKK MEDICUS einen Zuschuss zur Regelversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Versorgung medizinisch anerkannt ist.


Der Heil- und Kostenplan
Der Vertragszahnarzt wird Sie über die vorgesehene Behandlung informieren und das Ergebnis in einem für Sie kostenfreien, die gesamte Behandlung umfassenden "Heil- und Kostenplan" übernehmen. Sie ersehen daraus auch die voraussichtlichen Kosten (einschließlich Material- und Zahnlaborkosten).


"Ohne" und "mit" Bonus
Der Festzuschuss entspricht 50 % der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Er erhöht sich um 20%, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um
weitere 10 %.

Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in das alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. Wird Zahnersatz geplant, reichen Sie das Bonusheft mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrer BKK MEDICUS ein.


Tipp

Leistung in Härtefällen:
Bei geringen Einnahmen oder bei bestimmten Versicherten (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld II) erhöht sich der Festzuschuss der BKK MEDICUS zum Zahnersatz auf 100% Prozent für die Kosten der Regelversorgung.

 

Wann entstehen Mehrkosten?
Mehrkosten, für die es keine Zuschüsse gibt, entstehen für alle Leistungen, die über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel:

Verblendung von Kronen und Brücken über einer bestimmten Grenze
    (Oberkiefer ab Zahn 6, Unterkiefer ab Zahn 5)
funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sowie grundsätzlich implantologische
    Leistungen
Edelmetallhaltige Dentallegierungen

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

Beratungen erhalten Sie auch bei der:

Patientenberatung der sächsischen Zahnärzte
Zahnärztehaus Landeszahnärztekammer Sachsen
Schützenhöhe 11
01099 Dresden

Telefon:    0351 / 806 62 57 (Kerstin Koeppel)
0351 / 806 62 56 (Simone Hoegg)

E-Mail: LZKS.Koeppel@t-online.de

 

 

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Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Telefax: 0351 6527799
  

 

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Fr: 07:30 - 16:00 Uhr