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Wahltarif Krankengeld

 
Damit sich freiwillig versicherte hauptberuflich Selbständige gegen das Risiko von Einkommenseinbußen durch Erkrankungen absichern können, bietet die BKK MEDICUS einen Wahltarif Krankengeld an.
 
Auch Künstler und Publizisten, die vor Beginn der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld benötigen, können den neuen Tarif nutzen, um sich ergänzend zu ihrem gesetzlichen Krankengeldanspruch früher abzusichern.
 
Die BKK MEDICUS bietet ab dem 01.01.2009 folgende Tarife an:
 
Tarif S43-25                            monatlicher Beitrag 148,00 EUR
Tarif K15 für Künstler             monatlicher Beitrag 183,60 EUR
 
Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht frühestens nach einer Wartezeit von 6 Kalendermonaten nach Abschluss des Tarifes.
 
Das Krankengeld wird ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit für längstens 300 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren und bei Künstlern und Publizisten vom 15. bis längstens 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
 
Für den neuen Tarif gilt eine Bindungsfrist von drei Jahren, in denen eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der BKK MEDICUS nicht möglich ist.
 
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

 

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