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Sie wollen sich selbständig machen? Wir helfen Ihnen in versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen.
 
Wichtig ist vorher Alles genau zu überlegen und zu planen. Sie entscheiden welche Gesellschaftsform für Sie in Frage kommt. Diese legt steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen fest.
 
Rechtsformen für Unternehmen
Es gibt drei Arten der Rechtsformen für Unternehmen: Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften.
 
1. Personengesellschaften

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) verbindet zwei oder mehr Personen, die einen gemeinsamen
Zweck verfolgen. Sie haften sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch dem Privatvermögen. Ein typisches Beispiel des
täglichen Lebens ist die Tippgemeinschaft beim Lotto.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die sich Geschäftsführung
und Unternehmensrisiko teilen. Sie haften mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Der Zweck der OHG ist auf
den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firmenbezeichnung begrenzt.

Die Kommanditgesellschaft (KG) leitet der so genannte Komplementär. Er haftet mit seinem gesamten
Vermögen. Die Kommanditisten (Partner des Komplementärs) sind nur finanziell beteiligt, besitzen aber kein
Mitspracherecht. Sie haften demnach auch nur mit der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung amUnternehmen.

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform nur für freie Berufe, wie z. B. Heilpraktiker. Die
Partner haften gemeinschaftlich mit dem Geschäftsvermögen. Tritt ein Schaden ein, dann haftet der Verursacher
auch mit seinem Privatvermögen. Bei einer PartG müssen keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer gezahlt
werden. Sie können Verträge jedoch nur gemeinsam unterzeichnen.

2. Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen bestimmt der Inhaber über die Geschicke der Firma. Er ist uneingeschränkt für die Verbindlichkeiten haftbar, also auch mit dem Privatvermögen.
 
3. Kapitalgesellschaften
Zu diesen gehören die GmbH und die AG.

GmbH:

Für Existenzgründer ist die GmbH sinnvoll. Darin fungieren sie als Gesellschafter und meist auch als Geschäftsführer. Die Mindesteinlage zur Gründung einer GmbH beträgt
25.000 Euro. Vorteil: Die Haftung beschränkt sich nur auf diese Einlage. Neu ist hier die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), umgangssprachlich auch „Mini-GmbH“ genannt. Das Stammkapital muss mindestens einen Euro betragen. Den gesetzlichen Rahmen regelt das GmbH-Gesetz (GmbHG). Als Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH sind Sie grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn Sie 50 % oder mehr an Kapital der Gesellschaft besitzen. Die Beurteilung der Versicherungspflicht oder Freiheit nimmt der Rentenversicherungsträger Bund (Clearingstelle) vor.

Aktiengesellschaft:
Die Aktiengesellschaft (AG) vereint mehrere Gesellschafter (Aktionäre) anteilsmäßig zu ihren Einlagen (Aktien). Das Grundkapital beträgt 50.000 Euro. Diese Rechtsform wird i. d. R. nur von Großunternehmen gewählt.
 
Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter www.existenzgruender.de beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
 
Haben Sie Fragen zur Versicherung oder zu den Beiträgen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 6527784 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

 

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