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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) verbindet zwei oder mehr Personen, die einen gemeinsamen
Zweck verfolgen. Sie haften sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch dem Privatvermögen. Ein typisches Beispiel des
täglichen Lebens ist die Tippgemeinschaft beim Lotto.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die sich Geschäftsführung
und Unternehmensrisiko teilen. Sie haften mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Der Zweck der OHG ist auf
den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firmenbezeichnung begrenzt.
Die Kommanditgesellschaft (KG) leitet der so genannte Komplementär. Er haftet mit seinem gesamten
Vermögen. Die Kommanditisten (Partner des Komplementärs) sind nur finanziell beteiligt, besitzen aber kein
Mitspracherecht. Sie haften demnach auch nur mit der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung amUnternehmen.
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform nur für freie Berufe, wie z. B. Heilpraktiker. Die
Partner haften gemeinschaftlich mit dem Geschäftsvermögen. Tritt ein Schaden ein, dann haftet der Verursacher
auch mit seinem Privatvermögen. Bei einer PartG müssen keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer gezahlt
werden. Sie können Verträge jedoch nur gemeinsam unterzeichnen.
Bei einem Einzelunternehmen bestimmt der Inhaber über die Geschicke der Firma. Er ist uneingeschränkt für die Verbindlichkeiten haftbar, also auch mit dem Privatvermögen.
Zu diesen gehören die GmbH und die AG.
GmbH:
Für Existenzgründer ist die GmbH sinnvoll. Darin fungieren sie als Gesellschafter und meist auch als Geschäftsführer. Die Mindesteinlage zur Gründung einer GmbH beträgt
Aktiengesellschaft:
Die Aktiengesellschaft (AG) vereint mehrere Gesellschafter (Aktionäre) anteilsmäßig zu ihren Einlagen (Aktien). Das Grundkapital beträgt 50.000 Euro. Diese Rechtsform wird i. d. R. nur von Großunternehmen gewählt.
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