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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Sehhilfen und Kontaktlinsen
Der Anspruch auf Sehhilfen bzw. Kontaktlinsen, bei denen die Kosten durch die BKK MEDICUS getragen werden, ist auf bestimmte Personenkreise beschränkt.
Dazu gehören Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Versicherte mit schwerer Sehschwäche oder Blindheit. Bei diesen muss auf beiden Augen mindestens eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 (nach der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades) vorliegen.
Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht für alle Versicherten, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.
Ein erneuter Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen besteht für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Haben Sie Fragen zu Sehhilfen oder Kontaktlinsen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 652770 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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