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Schwangerschaft und Mutterschaft

Die BKK MEDICUS freut sich gemeinsam mit Ihnen auf Ihr Baby und möchte Sie in dieser Zeit besonders gut unterstützen! Während Ihrer Schwangerschaft bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungs- und Serviceangebote:


Vorsorge während der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft ist es wichtig, die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen um eine optimale ärztliche Betreuung für Mutter und Kind sicherzustellen. Die nachfolgenden Untersuchungen sollten - unabhängig von der Behandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Abstand von vier Wochen stattfinden. In den letzten zwei Monaten vor der Geburt alle 14 Tage. Sie umfassen Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, laborärztliche Untersuchungen, Kontrolle der Gebärmutter und der kindlichen Herzaktionen sowie Feststellung der Lage des Kindes. In bestimmten Abständen erfolgt ein Ultraschall-Screening. Für diese Vorsorgeuntersuchungen ist keine Praxisgebühr zu leisten.


Haushaltshilfe
Sie erhalten Haushaltshilfe auch, wenn Sie wegen regulärer Schwangerschaftsbeschwerden oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt ebenfalls nicht weiterführen kann. Es ist nicht erforderlich, dass ein Kind im Haushalt lebt.
Anspruch auf Haushaltshilfe aus Anlass der Entbindung besteht bei

einer stationären Entbindung
frühzeitiger Rückkehr aus der stationären Entbindung
Hausentbindung.

Wegen Schwangerschaft oder Entbindung kommt Haushaltshilfe nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, zum Beispiel wenn die Schwangere nach ärztlicher Anordnung Bettruhe einhalten muss.
Erhalten Sie aber Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an.


Hebammenhilfe
In den letzten Wochen der Schwangerschaft und für die Betreuung während der Geburt können Sie sich eine Hebamme suchen, die Ihnen in dieser Zeit zur Seite steht. Sie hilft Ihnen bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, berät Sie bei Ihren Fragen, übernimmt die Geburtsvorbereitung und betreut Sie während der Entbindung und des Wochenbetts.


Entbindung
Wir übernehmen die vollen Kosten für die stationäre Entbindung aber auch im Geburtshaus oder zu Hause. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus entstehen für Sie keine Zuzahlungen.


Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten ist die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung verlängert. Bei Frühgeburten (ärztliches Zeugnis) verlängert sich die Schutzfrist auch noch um den vor dem errechneten Geburtstermin nicht in Anspruch genommenen Zeitraum. In der Zeit vor der Geburt dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, es sei denn Sie erklären sich dazu ausdrücklich bereit. Sie können diese Erklärung jederzeit widerrufen!
Nach der Geburt gilt in der Schutzfrist ein absolutes Beschäftigungsverbot (einzige Ausnahme: Totgeburt oder Tod des Kindes innerhalb der Schutzfrist; hier kann die Betroffene auf ihr ausdrückliches Verlangen hin auch vor Ablauf der Schutzfrist wieder beschäftigt werden).


Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.


Welche Frauen haben Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen?
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur Frauen, die freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder, mit Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, sind. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die hier im Überblick genannt werden.

Mutterschaftsgeld erhalten Frauen,

die in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen,
deren Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig
    gekündigt hat,
bei denen das Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schutzfrist beginnt. Sie haben
    Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn sie
    bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch bei einer
    gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten
    Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.


Höhe des Mutterschaftsgeldes
Steht die Frau in einem Arbeitsverhältnis, richtet sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag.

Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro (monatlicher Nettolohn von 390 Euro), ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Weitere ausführliche Informationen zum Mutterschaftsgeld und der Höhe des Mutterschaftsgeldes sowie ein Rechenbeispiel finden Sie in der Broschüre "Mutterschutzgesetz. Leitfaden zum Mutterschutz", die Sie unter dem unten angegebenen Link abrufen können.


Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro.

Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Informationen und Antragsformulare stehen auch im Internet zur Verfügung.

Die Anschrift lautet:
Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Beratungshotline (9.00- 12.00 Uhr): 0228/619-1888
E-Mail:  Poststelle@BVA.de

Die Unterlagen dafür finden Sie auch auf der Homepage (www.mutterschaftsgeld.de) des Bundesversicherungsamtes.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Elternzeit und zum Elterngeld.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

 

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