A- | A | A+
|
|
Aktionen
Rückrufwunsch
Bitte teilen Sie uns hier Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen mit.
Wir rufen Sie umgehend zurück.
KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Schüler und Beschäftigung
Nehmen Schüler eine Beschäftigung auf, sind sie wie alle anderen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Lediglich in der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit.
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind geringfügig entlohnte (Arbeitsentgelt bis zu 400 EUR /Monat) und kurzfristige Beschäftigungen (max. zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Jahr).
Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung werden vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (13 %) und Rentenversicherung (15 %) gezahlt. Bei Beschäftigung in einem Privathaushalt sind jeweils nur 5 % abzuführen. Die Pauschalsteuer beträgt 2%.
Für Schüler besteht im Allgemeinen eine kostenfreie Familienversicherung über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die gesetzliche Dienstpflicht (Wehr- und Zivildienst) verlängert den Anspruch um diesen Zeitraum.
Sollte die Familienversicherung enden, so ist eine freiwillige Versicherung im Anschluss möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Eine freiwillige Versicherung ist nicht notwendig, wenn eine Pflichtversicherung, z.B. als Student oder Beschäftigter, eintritt.
Mit Ende der Schulausbildung endet grundsätzlich auch die Versicherungsfreiheit bei kurzfristiger Beschäftigung, da dann Berufsmäßigkeit anzunehmen ist. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel, so dass eine Beschäftigung zwischen Schulende und Studium weiterhin sozialversicherungsfrei bleibt.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 6527784 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
|
Betriebskrankenkasse MEDICUS |
|
Ledenweg 2, |
|
Öffnungszeiten: |


Anfahrt