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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Rentenantragstellung
Ist der Rentenantrag gestellt, taucht oft die Frage auf: Wie geht es mit der Krankenversicherung weiter? Die BKK MEDICUS hat die passende Antwort für Sie.
Die Krankenversicherung der Rentner
Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) handelt es sich um eine Pflichtversicherung, für die eine Vorversicherungszeit erfüllt sein muss. Nur wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, wird in der KVdR versichert. Als Berufsleben gilt dabei der gesamte Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung.
Diese Bedingung erfüllt beispielsweise die Person, die 40 Jahre gearbeitet hat und in den letzten 20 Jahren, 18 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war. Waren Sie als Familienangehöriger mitversichert, werden diese Zeiten ebenfalls angerechnet.
Die KVdR tritt allerdings nicht ein, wenn
vorliegt (zum Beispiel als Beamter),
Ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt haben, prüft die BKK MEDICUS für Sie - und zwar automatisch, sobald sie von Ihrem Rentenantrag erfährt.
Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt?
Dann können Sie für die Zeit bis zur Rentenbewilligung:
Das ist aber nur notwendig, wenn Sie nicht schon einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz haben, wie zum Beispiel:
Wann können Sie familienversichert sein?
Rentenantragsteller können familienversichert sein, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen 385 EUR (2013) nicht übersteigt. Für geringfügig Beschäftigte gilt eine Höchstgrenze 450 EUR.
Bei Kindern, die zum Beispiel eine Halbwaisenrente beantragt haben, hängt es auch vom Lebensalter ab.
Und die freiwillige Versicherung?
Waren Sie vor dem Rentenantrag bereits freiwillig bei der BKK MEDICUS versichert, bleiben Sie automatisch BKK MEDICUS-Mitglied. Einen gesonderten Antrag müssen diejenigen stellen, die vor dem Rentenantrag pflichtversichert waren, zum Beispiel Arbeitslose. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der bisherigen Pflichtversicherung gestellt werden. Er kann formlos erfolgen.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir unsere Schreiben bereits um eine entsprechende Frage zur freiwilligen Versicherung ergänzt.
Welche Einnahmen werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt?
Der Beitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu zählen:
Der niedrigste Beitrag hängt nur bedingt von Ihren persönlichen Einnahmen ab. Für ihn wurde vom Gesetzgeber ein Wert, die so genannte Mindesteinnahme, festgelegt. Diese beträgt monatlich 898,33 EUR (2013).
Pflegeversicherung:
Als freiwillig versicherter Rentenantragsteller sind Sie auch weiterhin bei der BKK MEDICUS pflegeversichert.
Für die Berechnung der Beiträge gilt die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherung. Mitglieder, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften einen eigenen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen aber nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag.
Ganz wichtig!!!! Beitragszuschuss beantragen.
In der Krankenversicherung freiwillig versicherte Rentner können bei ihrem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beantragen. Da dieser Zuschuss erst ab Antragstellung vom Rentenversicherungsträger gezahlt wird, empfiehlt es sich, diesen Zuschuss bereits zeitgleich mit dem Rentenantrag zu stellen. Formulare erhalten Sie bei den Versicherungsämtern, den Rentenversicherungsträgern oder einem Versichertenältesten.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 652770 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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