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Maschinelle Übermittlung der Erstattungsanträge nach dem AAG

Seit dem 01. Januar 2011 ist die elektronische Übermittlung der Erstattungsanträge für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Dami entfällt der Papierausdruck und der Postversand. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber eine systemgeprüfte Abrechnungssoftware einsetzt, die von der ITSG GmbH hierfür zertifiziert wurde.

Die Datenübertragung an die Annahmestelle erfolgt gesichert und verschlüsselt. Die Annahmestelle bestätigt dem Absender den Eingang der Daten und prüft die Daten umgehend auf Plausibilität. Bei einer Abweichung erhält der Absender eine Information per E-Mail und kann den betreffenden Antrag zeitnah korrigieren.

Bei der BKK-Arbeitgeberversicherung werden die Daten entschlüsselt und anschließend bearbeitet. Die bisherigen Bearbeitungsschritte in der Poststelle sowie die Digitalisierung der Erstattungsanträge und ggf. die optische Korrektur der ausgelesenen Daten entfallen bei der Datenübermittlung. Dadurch wird das Erstattungsverfahren beschleunigt und der Datensatz kann sofort der fachlich-logischen Prüfung zugeführt werden. Sind alle Erstattungsvoraussetzungen erfüllt, werden die Arbeitgeber zukünftig schneller über die Erstattung verfügen können.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie die BKK-Arbeitgeberversicherung unter 0391 72518100 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-lfz.de.

 

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