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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
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Meldeverfahren zwischen der Künstlersozialkasse und den Krankenkassen
Wegfall der Änderungsmeldung mit den Abgabegründen 60, 61 und 63
Durch das zweite Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 64 Seiten 2933) entfällt ab dem 01.11.2009 die Verpflichtung der Arbeitgeber Änderungen personenbezogener Daten ihrer Beschäftigten in Form von Änderungsmeldungen an die Einzugsstelle zu übermitteln.
Demzufolge sind von diesem Zeitpunkt an Meldungen mit den Abgabegründen 60, 61 und 63 von den Arbeitgebern nicht mehr zu erstatten. Zukünftig sind Änderungen personenbezogener Daten durch den Arbeitgeber mit der nächsten Jahresmeldung oder Abmeldung mitzuteilen.
Den Arbeitgebern wird optional gestattet, auch über den 31.10.2009 hinaus, unverändert Meldungen mit den Abgabegründen 60, 61 und 63 zu erstatten.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527784 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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