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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes
Die BKK MEDICUS zahlt Ihnen ein Krankengeld, wenn Sie wegen der Pflege Ihres Kindes zu Hause bleiben mussten.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderkrankengeldes sind:
ein ärztliches Attest muss die Notwendigkeit der Pflege des Kindes bestätigen
(Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes)
keine andere im Haushalt lebende Person kann die Pflege übernehmen
das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert
das Kind ist (über einen Elternteil) gesetzlich krankenversichert
Anspruchsdauer:
für jedes Kind 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr
bei mehreren Kindern maximal insgesamt 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr,
maximal jedoch insgesamt 50 Arbeitstage je Kalenderjahr
Seit dem 1. August 2002 ist aufgrund des "Gesetzes zur Sicherung der Betreuung und
Pflege schwerstkranker Kinder" für schwerstkranke Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis
nur noch eine Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten haben, das
Kinderkrankengeld zeitlich unbegrenzt.
Höhe des Kinderpflege-Krankengeld:
Das Kinderkrankengeld entspricht von der Höhe her dem Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, also 70 % des vorherigen Bruttoverdienstes, maximal 90 % vom Nettoverdienst.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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