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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes
Die BKK MEDICUS zahlt Ihnen ein Krankengeld, wenn wegen der Betreuung Ihres kranken Kindes ein Verdienstausfall eingetreten ist.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderkrankengeldes sind:
ein ärztliche Bescheinigung muss die Notwendigkeit der Pflege des Kindes bestätigen
keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind betreuen
das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder es ist behindert
das Kind ist gesetzlich krankenversichert
Anspruchsdauer:
für jedes Kind 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr
bei mehreren Kindern maximal insgesamt 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr,
für alle Kinder maximal jedoch 50 Arbeitstage je Kalenderjahr
für schwerstkranke Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis nur noch eine Lebenserwartung
von Wochen oder wenigen Monaten haben zeitlich unbegrenzt.
Wer gilt als alleinerziehend?
Entscheidend ist, wer nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches das alleinige Personensorgerecht für das Kind hat.
Höhe des Kinderpflege-Krankengeld:
Das Kinderkrankengeld entspricht von der Höhe her dem Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, also 70 % des vorherigen Bruttoverdienstes, maximal 90 % vom Nettoverdienst.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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