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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Hilfsmittel und Hörgeräte
Versicherte der BKK MEDICUS haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um:
den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern
einer drohenden Behinderung vorzubeugen
oder eine Behinderung auszugleichen
soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder ausgeschlossen sind.
Ob Sie ein Hilfsmittel benötigen, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt. Er entscheidet auch, wenn Hilfsmittel geändert oder ersatzweise beschafft werden müssen.
Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Prothesen, Krankenfahrstühle sowie Hörgeräte.
Kosten für Hörgeräte-Batterien können für Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen werden. Bei Brillen ist der Anspruch grundsätzlich auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf sehr schwer sehbehinderte Versicherte begrenzt.
Ist für ein erforderliches Hilfsmittel (z.B. Einlagen für Schuhe, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe und Stomaartikel) ein Festbetrag festgesetzt, trägt Ihre Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem verordneten Hilfsmittel eine anteilmäßige Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten des Hilfsmittels (bei Beträgen unter 5 Euro voll - sonst mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel)
Ausnahmen - Hilfsmittel für den Verbrauch:
Zu den Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind, gehören beispielsweise Windeln. Bei den Verbrauchshilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung. Die Zuzahlung ist allerdings auf höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf begrenzt.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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