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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Tel.: 0351 652770
Email:info@bkk-medicus.de
Haushaltshilfe
Die BKK MEDICUS leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen den Haushalt nicht weiterführen können.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze) und eine Weiterführung des Haushaltes durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich ist.
Die BKK MEDICUS gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V erhält und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die Haushaltshilfe wird für einen Zeitraum von längstens 42 Tage gewährt.
Auch bei einer akuten, schweren Erkrankung wird Haushaltshilfe für die Dauer der nachgewiesenen Notwendigkeit, maximal für 42 Tage je Krankheitsfall, gewährt, wenn:
dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist
und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr
noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Für jeden Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme ist eine Zuzahlung in Höhe von 10% der täglichen Kosten der BKK MEDICUS für die Haushaltshilfe zu entrichten.
Die tägliche Zuzahlung (Ihr Eigenanteil) beträgt mindestens 5 EUR bis maximal 10 EUR je Kalendertag.
Den Antrag für eine Haushaltshilfe finden Sie hier.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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