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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Sonstige freiwillig versicherte Personen
Zu dieser Personengruppe, die eine freiwillige Krankenversicherung zum Mindestbeitrag von 143,51 € wählen können, gehören z.Bsp. selbst versicherte Kinder, Rentner, Pensionäre und Personen, die nicht erwerbstätig sind bzw. bei deren Ehegatten auch keine kostenfreie Mitversicherung möglich ist.
Hier für Sie ein Beispiel:
Der Ehegatte ist selbstständig und nicht gesetzlich versichert. Sein Verdienst liegt bei 3.800 EUR pro Monat. Seine Ehefrau (Hausfrau ohne eigenes Einkommen) möchte sich bei der BKK MEDICUS versichern. Die Eheleute haben 3 unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht in die kostenfreie gesetziche Familienversicherung (Ausschluss durch § 10 Abs. 3 SGB Fünf) aufgenommen werden können.
Einkommen des Ehegatten: 3.800,00 EUR
Kinderfreibetrag: 851,67 EUR x 3
Von dem Einkommen des Ehegatten werden zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage 2.555,01 € (Kinderfreibetrag) in Abzug gebracht. Der dann entstehende Betrag von 1.244,90 EUR wird nochmals halbiert.
Es ergibt sich ein anrechenbares Einkommen für das Mitglied von 622,50 EUR. Allerdings sind Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung aus einem Mindesteinkommen von 851,67 EUR zu zahlen (gesetzlich festgelegte Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte).
Trotz des hohen Einkommens des Ehegatten zahlt die Ehefrau nur den Mindestbeitrag von
143,51 EUR monatlich (2011) für den vollen Krankenversicherungsschutz. Auch die Pflegepflichtversicherung ist bereits enthalten.
Für Kinder, die bei dem freiwillig versicherten Elternteil kostenfrei mitversichert werden können, ist auch ein Freibetrag berücksichtigungsfähig. Dieser beträgt je Kind 511 Euro (2011)
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 6527784 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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