Servicehotline Radebeul:
0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)

oder kostenloser Rückruf

 

 

 

Suchbegriff:

 

Aktionen


 

Rückrufwunsch

Bitte teilen Sie uns hier Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen mit.
Wir rufen Sie umgehend zurück.
 

KONTAKT

BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul

Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)

Email:info@bkk-medicus.de

Ihr Ansprechpartner
Öffnungszeiten
Anfahrt
 

 Als Rentner freiwillig versichert:

Wenn die Rente bewilligt wurde und die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt sind, stellt sich die Frage: "Wie geht es weiter in der Krankenversicherung?"
 
In der Regel besteht dann die Möglichkeit:
 
der Familienversicherung oder
der freiwilligen Versicherung
 
Familienversicherung
Rentner können familienversichert sein, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen 385,00 EUR (2013) nicht übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausgeübt, gelten 450,00 EUR als Grenzwert.
 
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem
 
Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
Rente, jedoch ohne den Anteil der Rente, der aus Kindererziehungszeiten resultiert.
   
Bei Kindern, die eine Rente erhalten (zum Beispiel Halbwaisen), hängt die Familienversicherung auch vom Lebensalter ab.
 
Und die freiwillige Versicherung?
Waren Sie vor der Rentenbewilligung freiwillig bei der BKK MEDICUS versichert? Dann bleiben Sie automatisch BKK-MEDICUS Mitglied. Wenn nicht - muss die freiwillige Versicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung beantragt werden.
 
Wie hoch sind die Beiträge für die freiwillige Versicherung?
Der Beitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen. 1/12 Ihrer in den nächsten zwölf Monaten zu erwartenden Einnahmen wird dabei der monatlichen Beitragsbemessung zu Grunde gelegt. Stehen diese nicht fest, schätzen Sie diese bitte gewissenhaft.
 
Den Höchstbeitrag müssen die Versicherten bezahlen, deren Einnahmen insgesamt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt monatlich 3.937,50 EUR (2013).
Der Mindestbeitrag hängt nur bedingt von den persönlichen Einnahmen ab. Für diesen wurde vom Gesetzgeber ein Wert, die so genannte Mindesteinnahme, festgelegt. Diese beträgt monatlich 898,33 EUR (2013).
Für Renten und Versorgungsbezüge (zum Beispiel Pensionen und Betriebsrenten) und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gilt der allgemeine Beitragssatz (15,5 Prozent). Für andere Einnahmen, zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung wird der ermäßigte Beitragssatz (14,9 Prozent) herangezogen.
 
Beitragspflichtige Einnahmen:
Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen:
 
der Zahlbetrag der Rente
Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten, Pensionen, Kapitalleistungen
    aus Direktversicherungen
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen/Dividende)
Unterhaltszahlungen von geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten
Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit
Arbeitsentgelt (gilt bei Minijobs bis 450,00 € nur für die Pflegeversicherung)
 
Bitte senden Sie uns als Nachweis Ihrer Einnahmen entsprechende Unterlagen (z. B. Einkommensteuerbescheid) zu.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern. Wir sind bei höheren Einnahmen verpflichtet, die Beiträge auch rückwirkend anzupassen.
 
Sofern Ihr Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dessen Einnahmen zu berücksichtigen. 
 
Nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen:
 
die Zuschüsse des Rentenversicherungsträgers zur Kranken- und Pflegeversicherung
Aufwendungen, die zur Erlangung der Einnahmen eingesetzt werden
Betriebskosten
Werbungskosten bei Kapitalvermögen
 
Steuerliche Freibeträge (wie etwa der Sparerfreibetrag) mindern jedoch die Einnahmen nicht! 
 
Wer zahlt den Beitrag?
Freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge selbst. Diese müssen am 15. des Folgemonats auf dem Konto der BKK MEDICUS gutgeschrieben sein. Es reicht nicht aus, wenn Sie die Überweisung an diesem Tag bei Ihrer Bank veranlassen.
 
Damit der jeweilige Termin nicht versäumt wird, empfehlen wir Ihnen, die Beiträge abbuchen zu lassen. Die Abbuchung nehmen wir am jeweils letzten Arbeitstag des Versicherungsmonats vor.
Selbstverständlich können Sie eine einmal gegebene Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
 
Pflegeversicherung
Als freiwillig versicherter Rentner sind Sie auch weiterhin bei der BKK MEDICUS pflegeversichert. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie von der Pflegeversicherung befreit sind.
Für die Berechnung der Beiträge gilt die gleiche Bemessungsgrundlage wie in der Krankenversicherung. Der Beitragssatz ist bundeseinheitlich und beträgt derzeit 2,05 Prozent. Mitglieder, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften einen eigenen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag.
Seit 2005 zahlen Mitglieder ohne Kinder einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent. Dies gilt nicht für Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor 1940 geboren sind.
 
Beitragszuschuss zur Rente
Freiwillig versicherte Rentner erhalten vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Dieser wird zusammen mit der Rente an den Versicherten ausgezahlt.
Für die Pflegeversicherung gibt es keinen Beitragszuschuss.
 
Ändert sich der Zuschuss, wenn ich noch arbeite?
Die Rentenversicherung überweist den Beitragszuschuss auch dann in voller Höhe, wenn Sie als Rentner noch arbeiten und dabei freiwillig versichert sind. Der Zuschuss muss dann aber neben dem "normalen" Beitrag an die Krankenkasse weitergegeben werden.
 
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 652770 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

 

Betriebskrankenkasse MEDICUS
Körperschaft des öffentlichen Rechts
www.bkk-medicus.de

 

Ledenweg 2,
01445 Radebeul
Telefax: 0351 6527799
  

 

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 07:30-18:00 Uhr
Fr: 07:30 - 16:00 Uhr