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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Die kostenfreie Familienversicherung
Bei der BKK MEDICUS können Sie ihre Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern.
Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind erfüllt, wenn Ihre Angehörigen
sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten,
nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,
nicht von der Versicherungspflicht befreit und
nicht hauptberuflich selbständig sind
kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, dass die jeweils geltende Einkommensgrenze
(2012 = 375 EUR/ Monat) überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob) beträgt die
Grenze 400 EUR/ Monat.
Zu den Familienangehörigen gehören:
Ehegatten sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner (LPartG) und Kinder,
Stief- und Enkelkinder, solange sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden,
Kinder mitversicherter Kinder ohne Prüfung des überwiegenden Unterhalts,
Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern wohnen und
Kinder, die adoptiert werden sollen und sich bereits in der Obhut der aufnehmenden
Familie befinden.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus:
Welche Altersgrenzen sind zu beachten?
befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des
Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder einen Jugendfreiwilligendienst im
Ausland leisten, und
2.) Wehr- oder Zivildienst, der vor dem 01.07.2011 begonnen haben unterbrochen oder verzögert wird.
Besonderheiten:
Für Kinder, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist.
Eine Familienversicherung für Kinder kann nicht durchgeführt werden, wenn der mit dem Kind verwandte Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist, sein Einkommen regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2012 = mtl. 4.237,50 EUR) übersteigt und sein Einkommen regelmäßig höher ist als das des Mitglieds.
Sind beide Elternteile Mitglieder verschiedener Krankenkassen, so können Sie wählen über welche Mitgliedschaft die Familienversicherung durchgeführt werden soll.
Hier können Sie den Antrag auf Familienversicherung herunterladen. Bitte fügen Sie eventuell benötigte Unterlagen in Kopie bei (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Einkommensnachweis oder Semester-/ Schulbescheinigung).
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 6527750 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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Betriebskrankenkasse MEDICUS |
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Ledenweg 2, |
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