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Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
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Die Familienversicherung

Bei der BKK MEDICUS können Sie ihre Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern.

Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind erfüllt, wenn Ihre Angehörigen

sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten,
nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,
nicht versicherungsfrei (Ausnahme: Minijob) bzw. von der Versicherungspflicht
    befreit sind
nicht hauptberuflich selbständig sind,
kein Einkommen haben, dass die jeweils geltende Einkommensgrenze
    (2010 = mtl. 365 EUR) überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob)
    beträgt die Grenze 400 EUR im Monat.

Zu den Familienangehörigen gehören Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebenspartner (Lebenspartnerschaftsgesetz) und Kinder.

Zu den Kindern im Sinne der Familienversicherung zählen auch

Stief- und Enkelkinder, solange sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden
Kinder familienversicherter Kinder (Enkelkinder, wenn die Eltern selbst noch als  
    Kinder familienversichert sind) ohne Prüfung des überwiegenden Unterhalts
Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern wohnen
Kinder, die adoptiert werden sollen und sich bereits in der Obhut der aufnehmenden
    Familie befinden

Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres familienversichert (wenn es nicht beschäftigt oder selbständig tätig ist).

Danach ist eine Verlängerung der kostenfreien Familienversicherung noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, wenn das zu versichernde Kind noch weiter zur Schule geht oder studiert. Auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ermöglicht die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Sollte die Schul- oder Berufsausbildung durch die gesetzlich vorgeschriebene Dienstpflicht (Grundwehr- oder Zivildienst) unterbrochen oder verzögert worden sein, verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung, um exakt diesen Zeitraum.

Für behinderte Kinder besteht ein Anspruch auf Familienversicherung ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eintritt und sie sich wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten können.

Eine Familienversicherung für Kinder ist nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist, sein Einkommen regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 = mtl. 4.162,50 EUR) übersteigt und sein Einkommen regelmäßig höher ist als das des Mitglieds.

Sind beide Elternteile Mitglieder verschiedener Krankenkassen, so können Sie wählen über welche Mitgliedschaft die Familienversicherung durchgeführt werden soll.

Hier können Sie den Antrag auf Familienversicherung herunterladen. Bitte fügen Sie eventuell benötigte Unterlagen in Kopie bei (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Einkommensnachweis oder Schulbescheinigung).

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527750 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

 

 

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