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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul

Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)

Email:info@bkk-medicus.de

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Familienversicherung

Bei der BKK MEDICUS können Sie ihre Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern.

Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind erfüllt, wenn Ihre Angehörigen

sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten,
nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,
nicht von der Versicherungspflicht befreit und
nicht hauptberuflich selbständig sind
kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, dass die jeweils geltende Einkommensgrenze
    (2013 = 385 EUR/ Monat) überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob) beträgt die
    Grenze seit 01.01.2013 450 EUR/ Monat.

Zu den Familienangehörigen gehören:
 
Ehegatten sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner (LPartG) und Kinder,
Stief- und Enkelkinder, solange sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden,
Kinder mitversicherter Kinder ohne Prüfung des überwiegenden Unterhalts,
Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern wohnen und
Kinder, die adoptiert werden sollen und sich bereits in der Obhut der aufnehmenden
    Familie befinden.
 
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus:
 
einer Beschäftigung - inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld),
einer selbstständigen Tätigkeit,
Vermietung und Verpachtung,
Kapitalvermögen,
Renten - auch Hinterbliebenenrenten und
steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
 
Welche Altersgrenzen sind zu beachten?
 
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert und können darüber hinaus versichert bleiben bis
 
zum 23. Lebensjahr, wenn nicht beschäftigt und nicht hauptberuflich selbständig
zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung
    befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des
    Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder einen Jugendfreiwilligendienst im
    Ausland leisten, und
über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Schul- oder Berufsausbildung aufgrund
 
1.) der nachfolgend aufgeführten Freiwilligendienste ( Beginn 01.Juli 2011) unterbrochen oder verzögert wird.
 
freiwilliger Wehrdienst (FWD),
Bundesfreiwilligendienst (BFD),
freiwilliges soziales Jahr (FSJ),
freiwilliges ökologisches Jahr(FÖJ),
vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste (Bsp. IJFD) oder
Tätigkeit als Entwicklungshelfer
 
In solchen Fällen ist die Verlängerung der Familienversicherung für die tatsächliche Dauer des Dienstes, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten möglich.
 
2.) Wehr- oder Zivildienst, der vor dem 01.07.2011 begonnen haben unterbrochen oder verzögert wird.
 
In diesem Fall verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum der gesetzlichen Dienstpflicht. Das gilt auch für gesetzliche Dienste, die die Wehrpflicht ersetzen.
 
Besonderheiten:

Für Kinder, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist.

Eine Familienversicherung für Kinder kann nicht durchgeführt werden, wenn der mit dem Kind verwandte Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist, sein Einkommen regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2013 = mtl. 4.350 EUR) übersteigt und sein Einkommen regelmäßig höher ist als das des Mitglieds.

Sind beide Elternteile Mitglieder verschiedener Krankenkassen, so können Sie wählen über welche Mitgliedschaft die Familienversicherung durchgeführt werden soll.

Hier
können Sie den Antrag auf Familienversicherung herunterladen. Bitte fügen Sie eventuell benötigte Unterlagen in Kopie bei (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Einkommensnachweis oder Semester-/ Schulbescheinigung).

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 652770 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
 

 

 

 

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www.bkk-medicus.de

 

Ledenweg 2,
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Telefax: 0351 6527799
  

 

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Fr: 07:30 - 16:00 Uhr