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Versicherung für arbeitssuchende Personen
Versicherte, die Arbeitslosengeld beziehen, sind "automatisch" über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt auch den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

Versicherte, die im Zusammenhang mit einer Sperrzeit von der Agentur für Arbeit vorübergehend keine Leistungen erhalten, sind ab dem 2. Monat der Sperrzeit ebenfalls krankenversichert.

Bezieher des Arbeitslosengeldes II sind über die ARGEen versichert (diese zahlen auch die Beiträge), außer es besteht der Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung über Mutter, Vater oder den Ehegatten. Informationen zur kostenfreien Familienversicherung finden Sie hier.

Haben Versicherte ohne Arbeit keinerlei Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit oder ARGE, besteht keine Krankenversicherungspflicht.

Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung gegeben, ist diese vorrangig. Ist keine kostenfreie Mitversicherung durchführbar, können Sie sich bei der BKK MEDICUS auch freiwillig krankenversichern.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Weiterversicherung? Bitte rufen Sie uns unter 0351 652770 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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www.bkk-medicus.de

 

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