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Bürgerentlastungsgesetz - steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.2010 werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt. Das kann, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Ohne weiteren Aufwand für Sie werden die nötigen Daten direkt an das Finanzamt gemeldet.

Welche Beiträge sind steuerlich absetzbar?
 
Folgende Beiträge können ab 01.01.2010 steuerlich geltend gemacht werden:
 
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch. Bei einer
    Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld kürzt das Finanzamt pauschal um vier Prozent.
Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Für welche Personen werden die Daten an das Finanzamt gemeldet?

Sind Sie Arbeitnehmer, übermittelt Ihr Arbeitgeber automatisch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge an die BKK MEDICUS abführt. 

Erhalten Sie eine gesetzliche Rente, meldet Ihr Rentenversicherungsträger an die Finanzverwaltung.

Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an die BKK MEDICUS, übermittelt die BKK MEDICUS die Daten an die Finanzbehörden- erstmalig für das Jahr 2010.

Wann meldet die BKK MEDICUS die Daten an das Finanzamt?

Die Meldung für ein Kalenderjahr erfolgt bis 28.02. des Folgejahres, erstmals am 28.02.2011 für im Jahr 2010 gezahlte und/ oder erstattete Beiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Anschließend erhalten die Mitglieder eine schriftliche Übersicht der gemeldeten Daten.

Wie kommt der bescheinigte Betrag zustande?

In welcher Höhe Beitragszahlungen für das Jahr 2010 bescheinigt werden, bemisst sich an den Vorgaben des Steuerrechts. Demnach ist der Zeitpunkt der Zahlung relevant und nicht der Zeitraum, für den die Zahlung bestimmt war.

Was ist zu beachten, wenn keine Steuererklärung vorgenommen wird?

Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkasse die gezahlten Beiträge jedes einzelnen Mitglieds an die Finanzverwaltung meldet und dies dem Mitglied bescheinigt. Somit erhalten Sie auch dann, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, diese Bescheinigung. Am besten Sie legen diese zu Ihren Krankenversicherungsunterlagen.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 6527784 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

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www.bkk-medicus.de

 

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