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Allgemeines zur Versicherungspflicht, -freiheit und Zahlung der Beiträge

Versicherungspflicht, wann tritt sie ein?
Arbeitnehmer und Auszubildende sind versicherungspflichtig, wenn sie gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Bei Arbeitnehmern beginnt diese Versicherungspflicht ab einem regelmäßigen Bruttoeinkommen von über 400 EUR pro Monat.

Beginn und Ende der Versicherung?
Die Pflichtversicherung beginnt unabhängig von den Meldungen des Arbeitgebers an die BKK MEDICUS mit dem Tag des Eintritts in das  Beschäftigungsverhältnis mit Entgelt und endet mit Ablauf des letzten Tages Ihrer Beschäftigung.
 
Wie erfolgt die Beitragsberechnung?
Die Beiträge zur Sozialversicherung berechnen sich bei Beschäftigten aus dem Brutto-Arbeitsentgelt multipliziert mit dem geltenden Einheitsbeitragssatz zur Krankenversicherung (2012 15,5%).

Wer hat die Beiträge zu tragen und zu zahlen?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge je zur Hälfte.

Welche Ausnahmen gibt es?

Zwei Besonderheiten bei der Beitragszahlung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zu beachten. Der Pflegezusatzbeitrag für Kinderlose in Höhe von 0,25% und der gesetzliche Sonderbeitrag in der Krankenversicherung von 0,9% (bereits im allgemeinen Beitragssatz von 15,5% enthalten) tragen die Beschäftigten komplett allein. Für die Zahlung der Beiträge ist der Arbeitgeber zuständig. Er behält den Beitragsanteil vom Bruttoarbeitsentgelt ein und führt  Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen an die BKK MEDICUS ab.

Bei Auszubildenden mit einem Brutto-Arbeitsentgelt von nicht mehr als 325 EUR trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung allein. Mehr zum Thema Berufsstarter erfahren Sie hier.

Eine Sonderregelung gibt es außerdem bei Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von über 400 EUR bis 800 EUR. Der Arbeitnehmer erhält durch eine spezielle Berechnung der Beiträge eine Beitragsentlastung. Bei einem Verdienst von 400,01 EUR liegt der Beitragsanteil bei ca. 4 Prozent und steigt bis zu einem Entgelt von 800 EUR auf den vollen Beitragsanteil von ca. 21 Prozent. Die Berechnung der Beiträge erfolgt anhand einer komplizierten Formel. Mit dem Gleitzonenrechner können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Beiträge ganz einfach ausrechnen.

Wann tritt Versicherungsfreiheit ein?
Diejenigen Personen, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2010 (49.950 €) überstiegen hat und auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 (49.500 €) übersteigen wird, die aber zum Ende des Jahres 2010 die bisher maßgebliche dreijährige Wartefrist noch nicht erfüllt haben, können bereits zum 31.12.2010 aus der Versicherungspflicht ausscheiden und freiwilliges Mitglied ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden.
Das regelmäßige Arbeitsentgelt wird errechnet durch Addition des voraussichtlichen jährlichen Arbeitsentgeltes und Abzug des unregelmäßigen Arbeitsentgeltes (z.B. Überstundenvergütung, Jubiläumszuwendung) und der Familienzuschläge. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden aus der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.825,00 EUR (2012) berechnet. Wir als BKK MEDICUS erhalten bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Meldung von Ihrem Arbeitgeber über die Versicherungsfreiheit und informieren Sie dann automatisch über die freiwillige Weiterversicherung bei uns.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 6527784 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
 

 

 



 

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