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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul

Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)

Email:info@bkk-medicus.de

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Berufsstarter

Die Ausbildungssuche
Sie suchen einen Ausbildungsplatz? Viele Hürden sind zu nehmen. Schriftliche Bewerbungen (auch online möglich), telefonische Kontaktaufnahme, Einstellungstests, Vorstellungsgespräche. Was ziehe ich an etc.? Man muss an vieles denken. Aber Übung macht bekanntlich den Meister.

Sie haben einen Ausbildungsplatz. Herzlichen Glückwunsch!
Mit Beginn der Ausbildung endet in der Regel die kostenfreie Familienversicherung über Ihre Eltern und Sie müssen nun Ihre eigene Krankenkasse wählen. Natürlich können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der BKK MEDICUS direkt auch online beantragen. Wie das geht erfahren Sie hier. Welche Dinge sind vorm Start ins Berufsleben noch zu beachten? Wir haben für Sie die wichtigsten Dinge aufgeführt:

Sozialversicherung
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden aus Ihrem Azubigehalt berechnet. Die Beiträge tragen Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb je zur Hälfte.

Wichtig: Wenn Ihre Ausbildungsvergütung monatlich geringer ist als 325 EUR, muss der Arbeitgeber allein die Beiträge tragen.

Schulzeitbescheinigung
Sie haben über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht? Lassen Sie sich diese Zeit von Ihrer Schule bestätigen. Das Formular senden Sie einfach zusammen mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag an die BKK MEDICUS. Wir melden diese Zeiten dann an den Rentenversicherungsträger weiter.

Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald Ihr Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
 
Ihr Arbeitgeber muss die betrieblichen Abläufe an das neue elektronische Verfahren anpassen und eine entsprechend angepasste Software einsetzen. Um Ihrem Arbeitgeber und der Verwaltung einen schrittweisen Einstieg in das neue Verfahren zu ermöglichen, wurde ein Einführungszeitraum geschaffen. Ihr Arbeitgeber muss danach spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum die ELStAM abrufen und anwenden.
 
Letztmalig wurde für das Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Diese oder danach vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigungen gelten bis zum Einstieg Ihres Arbeitgebers in das elektronische Verfahren. Der Arbeitgeber erhält künftig die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Finanzverwaltung.

Girokonto
Sie benötigen spätestens jetzt ein eigenes Girokonto und der Ausbildungsbetrieb benötigt dazu folgende Angaben:
 
Kontonummer
Bankleitzahl
Geldinstitut

Er überweist Ihnen Ihr Ausbildungsentgelt . Sie können sich dazu bei jeder Bank oder Sparkasse beraten lassen. Die meisten Institute bieten Sonderkonditionen für Auszubildende.

Ausbildungsbeihilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Ausbildungshilfe. Lassen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit beraten.

Gesundheitsbescheinigung
Die Arbeitsschutzbestimmungen für Jugendliche in Deutschland sind klar geregelt. Sind Sie unter 18 Jahre alt, dürfen Sie nur beschäftigt werden, wenn Sie für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet sind. Der Ablauf ist ganz einfach: Sie werden bei Ihrem Hausarzt, beim Gesundheitsamt oder beim Betriebsarzt Ihres künftigen Arbeitgebers untersucht und erhalten eine ärztliche Bescheinigung. Die Bescheinigung müssen Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Krankenversicherung bei der BKK MEDICUS
Mit uns haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite gefunden. Füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag doch gleich online aus. Mit Beginn der Ausbildung benötigt Ihr Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung von uns. Wir setzen uns direkt mit Ihrem Ausbildungsbetrieb in Verbindung. Und Ihre neue Krankenversichertenkarte erhalten Sie innerhalb weniger Tage zugeschickt.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 652770 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

 
 

 

Betriebskrankenkasse MEDICUS
Körperschaft des öffentlichen Rechts
www.bkk-medicus.de

 

Ledenweg 2,
01445 Radebeul
Telefax: 0351 6527799
  

 

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Mo-Do: 07:30-18:00 Uhr
Fr: 07:30 - 16:00 Uhr