Servicehotline Radebeul:
0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)

oder kostenloser Rückruf

 

 

 

Suchbegriff:

 

Aktionen


 

Rückrufwunsch

Bitte teilen Sie uns hier Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen mit.
Wir rufen Sie umgehend zurück.
 

KONTAKT

BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul

Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)

Email:info@bkk-medicus.de

Ihr Ansprechpartner
Öffnungszeiten
Anfahrt
 

Selbständige – Beitragsberechnung

Beitragseinstufung

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Selbstständige Beiträge bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.712,50 Euro (2011) zahlen müssen. Sind Ihre monatlichen Einnahmen jedoch niedriger, kann davon für die Zukunft abgewichen werden. Senden Sie uns dazu bitte Ihren zuletzt ausgestellten Einkommensteuerbescheid zu. Dann berechnen wir Ihre Beiträge nach den darin ausgewiesenen Einnahmen und den Angaben auf einer Einnahmeanfrage. Beiträge sind jedoch mindestens aus 1.916,25 Euro (2011) und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro (2011) zu zahlen.

Auch zukünftig senden Sie uns bitte zeitnah jeden neu erteilten Steuerbescheid unaufgefordert zu.

Wir passen Ihre Beiträge ab dem Monat nach Erteilung des Steuerbescheides an. So können Sie sicher sein, dass Einnahmeunterschiede in den einzelnen Jahren jeweils zeitversetzt bei der Beitragshöhe berücksichtigt werden. Falls wir einen neuen Steuerbescheid verspätet erhalten, sind wir verpflichtet, bei höheren Einnahmen rückwirkend die Beiträge anzuheben. Niedrigere Einnahmen darf die BKK MEDICUS nur für die Zukunft berücksichtigen. Wir erinnern Sie aber jährlich an Ihren Steuerbescheid.

Berechnung der Beiträge

Für Selbstständige gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,9 Prozent.

Darin enthalten ist der der gesetzlich festgeschriebene Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent. 

Für Renten oder Versorgungsbezüge gilt der Beitragssatz von 15,5 Prozent inkl. 0,9 Prozent Sonderbeitrag.

In der Pflegeversicherung liegt der Satz bei 1,95 Prozent. Mitglieder ohne Kinder zahlen 2,2 Prozent. Der Zusatzbeitrag in der Pflegepflichtversicherung von 0,25 Prozent gilt nicht für Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor 1940 geboren sind.

Beitragspflichtige Einnahmen

Beitragspflichtig sind die Einnahmen aus Selbstständigkeit auf Grundlage des steuerrechtlichen Gewinns.

Auch der von der Agentur für Arbeit gezahlte Gründungszuschuss ist beitragspflichtig (unberücksichtigt bleibt die 300 Euro-Pauschale für Ihre soziale Sicherung). Ferner sind sonstige Einnahmen (zum Beispiel aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung) beitragspflichtig. Eine Aufrechnung positiver Einnahmen mit negativen Einnahmen aus anderen Einnahmearten (zum Beispiel aus Vermietung) ist nicht möglich.

Besonderheiten bei Existenzgründung/ Gründungszuschuss

Sind Sie Existenzgründer und haben noch keinen Steuerbescheid zur selbstständigen Tätigkeit? Dann berechnen wir Ihre Beiträge zunächst nach Ihrem Vorsteuerbescheid bzw. Ihrer Einnahmeschätzung.

Beiträge sind mindestens aus 1.916,25 Euro (2011) und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (3.712,50 Euro /2011) zu zahlen. Existenzgründer mit Gründungszuschuss zahlen Beiträge aus mindestens 1.277,50 Euro (2011).

Besonderheiten bei geringem Einkommen:

Hauptberuflich Selbständige, die gesetzlich krankenversichert sind und deren Einnahmen die Mindestbemessungsgrundlage von monatlich 1.916,25 EUR (2011) unterschreiten, können eine Reduzierung ihrer Beiträge beantragen.

Die Krankenversicherungsbeiträge werden nun auch bei einem niedrigeren Einkommen auf der Basis der tatsächlichen Einkünfte berechnet. Um die Beitragsreduzierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei uns einen Antrag stellen. Bestandteil des Antrags ist ein Nachweis über die Einkünfte sowie über eventuell vorhandenes Vermögen. Geprüft werden auch Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder Lebenspartnern (Bedarfsgemeinschaft). Vermögen wird zum Beispiel dann unterstellt, wenn steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

Im einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werde

  1. Das beitragspflichtige Einkommen des Mitglieds liegt unterhalb (2011) 1.916,25 EUR.
  2. Die Hälfte der beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft liegt unterhalb
    (2011) 1.916,25 EUR (für jedes im Haushalt lebende Kind kann ein Betrag in Höhe von
    monatlich 511,00 EUR abgezogen werden)
  3. Weder das Mitglied noch der Partner haben steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen.
  4. Weder das Mitglied noch der Partner haben positive oder negative Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung.
  5. Das Vermögen des Versicherten bzw.des Ehepartners/ Lebensgefährten übersteigt nicht (2011) 10.220 EUR
  6. das Mitglied hat weder einen mehr als geringfügig Beschäftigten noch mehrere nur geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungsverhältnissen zusammen regelmäßig 400 EUR im Monat übersteigen.

Krankengeld im Fall der Arbeitsunfähigkeit können Sie zum allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent mitversichern. Auch unser Kooperationspartner, die Barmenia Versicherung, bietet Tarife mit unterschiedlichen Leistungsbeginnen an. Details finden Sie unter www.medicus.bkk-extraplus.de

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 0351 6527784 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.

Betriebskrankenkasse MEDICUS
Körperschaft des öffentlichen Rechts
www.bkk-medicus.de

 

Ledenweg 2,
01445 Radebeul
Telefax: 0351 6527799
  

 

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 07:30-18:00 Uhr
Fr: 07:30 - 16:00 Uhr