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Befreiung von den Zuzahlungen

Zuzahlungen müssen während eines Kalenderjahres nur bis zur Belastungsgrenze durch die Versicherten geleistet werden.

Diese beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Für chronisch Kranke, die wegen der selben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent

Die Bescheinigung über das Vorliegen einer chronischen Erkrankung muss alle 2 Jahre neu eingereicht werden.

Zusammenrechnung
Bei der Berechnung werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (einschl. Lebenspartner) jeweils zusammengerechnet.

Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, werden separat betrachtet, auch wenn sie familienversichert sind.

Sollte ein Ehepartner bei einer anderen Krankenkasse versichert sein, erfolgt die Berechnung durch die Krankenkasse, bei der zuerst ein Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen gestellt wurde.
Die Berechnung gilt für beide Ehepartner sowie deren Krankenkassen.
Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid und müssen den Befreiungsausweis sowie die Teilerstattung von Zuzahlungen für den anderen Ehepartner damit bei der zuständigen Krankenkasse anfordern.

Alles in einer Hand – spart Ihnen viele Wege – sprechen Sie mit Ihren Ehepartner über die Vorteile einer gemeinsamen Mitgliedschaft bei der BKK MEDICUS.

Alle Leistungs- und Serviceangebote, die für eine Mitgliedschaft in der BKK MEDICUS sprechen, finden sie hier. Profitieren Sie gemeinsam von Ihrer Empfehlung – Sie erhalten von der BKK MEDICUS ein Dankeschön.

Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich für jeden im Haushalt lebenden Angehörigen der zum Familienverbund zählt um Freibeträge, z.B. im Jahre 2009 um:

 mit einem Angehörigen:    4.599,00 EUR
     
je Kind
    (bei allein Erziehenden gilt für das erste Kind der Betrag unter 1.)
  7.008,00 EUR
     
hierfür eine Beispielrechnung:    
Ehepaar mit zwei Kindern    
Einnahmen   25.000 EUR
Freibetrag für den 1. Angehörigen   - 4.599,00 EUR
Freibetrag für zwei Kinder   - 14.016,00 EUR
    = 6.385,00 EUR
Zuzahlung jährlich bis:    
6.385 EUR x 2 %   = 127,70 EUR
6.385 EUR x 1 %   = 63,85 EUR
    (für chronisch Kranke)

Welche Zuzahlungen Sie abrechnen können, sehen Sie hier.


Um Ihre Zuzahlungsbefreiung zu beantragen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

Sie wissen sicher, dass Sie mit Ihren Zuzahlungen die Belastungsgrenze des Folgejahres überschreiten werden? Dann beantragen Sie am Jahresende mit den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Einkommensnachweisen die Vorauszahlung für das kommende Kalenderjahr. Wir berechnen Ihre voraussichtliche Belastungsgrenze, Sie zahlen den entsprechenden Betrag vorab ein und erhalten rechtzeitig vor Jahresbeginn Ihren Befreiungsausweis.

Sie überschreiten im laufenden Jahr die Belastungsgrenze oder haben diese fast erreicht? Dann beantragen Sie im laufenden Jahr mit den vorliegenden Einkommensnachweisen für das jeweilige Kalenderjahr sowie allen Originalbelegen über Zuzahlungen die Befreiung von den Zuzahlungen. Zuviel entrichtete Zuzahlungen überweisen wir Ihnen umgehend und Sie werden für den Rest des Kalenderjahres von den Zuzahlungen befreit. Sollte die Belastungsgrenze noch nicht erreicht sein, teilen wir Ihnen mit, welchen Betrag Sie bei uns einzahlen können bzw. über welchen Betrag noch Belege eingereicht werden müssen, damit wir Sie von den Zuzahlungen befreien können.
 
Sie reichen uns im Folgejahr die Einkommensnachweise sowie Originalbelege des Vorjahres ein. Sollte die Belastungsgrenze überschritten worden sein, erhalten Sie umgehend eine Rückerstattung.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de

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Telefax: 0351 6527799
  

 

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