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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Befreiung von den Zuzahlungen
Zusammenrechnung
Bei der Berechnung werden die Zuzahlungen und die jeweiligen Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet.
Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, werden separat betrachtet, auch wenn sie familienversichert sind.
Sollte derEhepartner bei einer anderen Krankenkasse versichert sein, erfolgt die Berechnung durch die Krankenkasse, bei der zuerst ein Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt wurde. Die Berechnung gilt für beide Ehepartner sowie deren Krankenkassen.
Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid und müssen damit den Befreiungsausweis sowie die Teilerstattung von Zuzahlungen für den anderen Ehepartner bei der zuständigen Krankenkasse anfordern.
Alles in einer Hand zu haben – spart Ihnen viele Wege – sprechen Sie deshalb mit Ihren Ehepartner über die Vorteile einer gemeinsamen Mitgliedschaft bei der BKK MEDICUS.
Alle Leistungs- und Serviceangebote, die für eine Mitgliedschaft in der BKK MEDICUS sprechen, haben wir für Sie hier zusammengestellt. Profitieren Sie gemeinsam von Ihrer Empfehlung und erhalten Sieals Dankeschön 20 Euro direkt auf Ihr Konto.
Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich für jeden im Haushalt lebenden Angehörigen der zum Familienverbund zählt um Freibeträge, z.B. im Jahre 2012:
| 4.725,00 EUR | ||
(bei allein Erziehenden gilt für das erste Kind der Betrag unter 1.) |
7.008,00 EUR | |
| Beispielrechnung: | ||
| Ehepaar mit zwei Kindern | ||
| Einnahmen | 25.000 EUR | |
| Freibetrag für den 1. Angehörigen | - 4.725,00 EUR | |
| Freibetrag für zwei Kinder | - 14.016,00 EUR | |
| = 6.259,00 EUR | ||
| Zuzahlung jährlich bis: | ||
| 6.259 EUR x 2 % | = 125,18 EUR | |
| 6.259 EUR x 1 % | = 62,59 EUR | |
| (für chronisch Kranke) |
Welche Zuzahlungen berücksichtigt werden können, sehen Sie hier.
Um eine Befreiung von Zuzahlungen beantragen zu können, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Sie wissen sicher, dass Sie mit Ihren Zuzahlungen die Belastungsgrenze des Folgejahres überschreiten werden? Dann beantragen Sie am Jahresende mit den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Einkommensnachweisen eine Vorauszahlung für das kommende Kalenderjahr. Wir berechnen Ihre voraussichtliche Belastungsgrenze, Sie zahlen den entsprechenden Betrag vorab ein und erhalten rechtzeitig vor Jahresbeginn Ihren Befreiungsausweis, den Sie bei jedem Arztbesuch vorlegen.
Sie überschreiten im laufenden Jahr die Belastungsgrenze oder haben diese fast erreicht? Dann beantragen Sie im laufenden Jahr mit den vorliegenden Einkommensnachweisen für das jeweilige Kalenderjahr sowie allen Originalbelegen über bereits geleistete Zuzahlungen die Befreiung von den Zuzahlungen. Zuviel entrichtete Zuzahlungen erstatten wir Ihnen umgehend und Sie werden für den Rest des Kalenderjahres von den Zuzahlungen befreit. Sollte die Belastungsgrenze noch nicht erreicht sein, teilen wir Ihnen mit, welchen Betrag Sie bei uns einzahlen können bzw. über welchen Betrag noch Belege eingereicht werden müssen, damit wir Sie von den Zuzahlungen befreien können.
Sie reichen uns im Folgejahr die Einkommensnachweise sowie Originalbelege des Vorjahres ein. Sollte die Belastungsgrenze überschritten worden sein, erhalten Sie umgehend eine Rückerstattung.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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Ledenweg 2, |
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