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BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0351 652770
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Arznei- und Verbandmittel
Die Kosten für vertragsärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel übernimmt - bis auf Ihre Zuzahlung- in der Regel Ihre BKK MEDICUS. Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arznei- und Verbandmittel, die Sie in der Apotheke erhalten. Diese müssen allerdings in Deutschland zugelassen sein.
Apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.
Apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.
Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn diese Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
Sind Sie 18 Jahre oder älter, müssen Sie grundsätzlich etwas dazubezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Apothekenabgabepreises. Sie zahlen mindestens fünf und maximal zehn Euro aber nie mehr als das Mittel selbst kostet.
Verschreibt der behandelnde Arzt Ihnen ein Medikament, das über dem so genannten Festbetrag liegt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Der Festbetrag ist der Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Medikamentengruppen höchstens übernehmen dürfen. In jedem Fall sollten Sie hier Ihren Arzt oder Apotheker nach Alternativen fragen, da es wirkstoffidentische Alternativen ohne Mehrkosten gibt.
Verschreibt der behandelnde Arzt Ihnen ein Medikament, das über dem so genannten Festbetrag liegt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Der Festbetrag ist der Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Medikamentengruppen höchstens übernehmen dürfen. In jedem Fall sollten Sie hier Ihren Arzt oder Apotheker nach Alternativen fragen, da es wirkstoffidentische Alternativen ohne Mehrkosten gibt.
Medikamente ohne Zuzahlung
Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien - nämlich dann, wenn der Preis eines Arzneimittels um mindestens 30 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag. Meist handelt es sich dabei um Generika (Arzneimittel mit erprobten patentfreien Wirkstoffen).
Eine Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.
Hinweis: Sollte die BKK MEDICUS für den Wirkstoff einen Generika-Rabattvertrag geschlossen haben, ist Ihr Apotheker dazu verpflichtet, vorrangig Arzneimittel von dem Rabattpartner abzugeben.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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