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KONTAKT
BKK MEDICUS
Ledenweg 2
01445 Radebeul
Tel.: 0180 2 231257 (6 ct pro Anruf)
Email:info@bkk-medicus.de
Arznei- und Verbandmittel
Die Kosten für ärztlich verordnete und zugelassene Arznei- und Verbandmittel werden von der
BKK MEDICUS übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein verordnungsfähiges Arzneimittel handelt.
Apothekenpflichtige Arzneimittel, die Sie auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen können (nicht verschreibungspflichtig), dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet werden. Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn diese Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. Die Zuzahlung zu Arznei- und Verbandmitteln beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis des Medikaments unter 5 Euro, zahlen Sie lediglich diesen Betrag.
Verschreibt der behandelnde Arzt Ihnen ein Medikament, das über dem so genannten Festbetrag liegt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Der Festbetrag ist der Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Medikamentengruppen höchstens erstatten dürfen. In jedem Fall sollten Sie hier Ihren Arzt oder Apotheker nach Alternativen fragen, da es wirkstoffidentische Alternativen ohne Mehrkosten gibt.
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter: 0351 6527783 (tgl. bis 20 Uhr) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bkk-medicus.de.
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